Bei Kindergeldanträgen, die bis zum 31.12.2017 bei der Familienkasse eingegangen sind, konnten Eltern für die zurückliegenden 4 Jahre Kindegeld fordern. Bei Anträgen, die danach eingegangen sind bzw. eingehen, wird Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats der Antragstellung gezahlt.