Geplant sind folgende Verbesserungen bzw. Erleichterungen:
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahre
Verkürzung der Abschreibungsdauer für digitale Innovationsgüter
Anhebung der GWG-Grenze auf € 1.000 und Abschaffung des Sammelpostens